Antikorruption
Antikorruption – Geschäftsgrundsätze
Dibella verbietet Korruption in jeder Form, gleichgültig ob direkt oder indirekt.
Dibella verpflichtet sich ein Programm zur Bekämpfung von Korruption zu implementieren.
1. Bestechungsgelder
Dibella verbietet
- das Anbieten, Geben oder Annehmen und Verlangen von
Bestechungsgeldern in jeglicher Form und den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung („Kickback")
- das Nutzen anderer Wege oder Kanäle für unzulässige Leistungen
an Kunden, Vertreter, Agenten, Subunternehmer, Lieferanten, an
Beschäftigte dieser Partner oder an öffentliche Amtsträger.
- seinen Mitarbeiter/Innen, zum eigenen Vorteil oder zugunsten ihrer Angehörigen, Freunde, Partner oder Bekannten Bestechungsgelder oder „Kickbacks“ von Kunden, Vertretern, Agenten, Subunternehmern, Lieferanten, Beschäftigten dieser Partner oder von Amtsträgern anzunehmen.
2. Spenden zu politischen Zwecken
Dibella sowie seine Arbeitnehmer/innen und Vertreter oder Agenten dürfen keine direkten oder indirekten Spenden an Parteien, Organisationen oder politisch tätige Einzelpersonen leisten, um damit
geschäftliche Vorteile zu erzielen.
3. Spende für gemeinnützige Zwecke und Sponsoring
- Dibella stellt sicher, dass Spenden für gemeinnützige Zwecke und
Sponsoring-Leistungen nicht als Vorwand für Korruption verwendet werden.
- Dibella legt alle Spenden für gemeinnützige Zwecke und
Sponsoring – Leistungen offen.
4. Schmiergelder 1)
Dibella bemüht sich Schmiergelder zu identifizieren und diese zu unterbinden.
1) Schmiergelder: kleinere Geldbeträge oder andere Zuwendungen mit dem Ziel, einen behörlichen Vorgang, auf den ein Anspruch besteht, sicherzustellen oder zu beschleunigen.
5. Geschenke, Bewirtung, Spesen
6.1 Organisation und Zuständigkeiten
- Die Geschäftsführung macht die Geschäftsgrundsätze zum Gegenstand ihrer Politik, und stellt die Ressourcen bereit um die Implementierung des Programms aktiv zu unterstützen.
- Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, dass das Programm mit klar geregelter Führungsverantwortung ganzheitlich umgesetzt wird.
- Die Geschäftsführung demonstriert ihr aktives Engagement für die Implementierung der Geschäftsgrundsätze.
6.2 Geschäftsbeziehungen
Dibella wendet das Programm zur Bekämpfung der Korruption auch gegenüber Tochtergesellschaften, Joint – Venture - Partnern, Subunternehmern, Vertretern und Agenten und anderen Geschäftspartnern an.
- Tochtergesellschaften und Joint - Ventures
- Dibella nimmt eine angemessene Überprüfung der
Geschäftspartner vor, bevor es ein Joint – Venture eingeht.
- Dibella sorgt dafür, dass von ihr kontrollierte Tochtergesellschaften und Joint Ventures ihr Programm übernehmen.
In Unternehmen in denen Dibella die Kontrolle nicht ausübt, macht sie ihr Programm bekannt und bemüht sich darum, dass das Geschäftsgebaren dieser Tochtergesellschaften und Joint - Ventures den Geschäftsgrundsätzen entspricht.
- Vertreter und Agenten
- Dibella leistet keine unzulässigen Zahlungen über einen Vertreter oder Agenten.
- Dibella überprüft einen Vertreter oder Agenten vor dessen Ernennung.
- Die an Vertreter oder Agenten gezahlten Entgelte/Provisionen sind angemessene und vertretbare Vergütungen für tatsächlich erbrachte legitime Dienstleistungen.
- Die Geschäftsbeziehung wird dokumentiert.
- Der Vertreter oder Agent soll sich vertraglich zur Einhaltung des von Dibella aufgestellten Programms verpflichten.
- Dibella überwacht das Verhalten der Vertreter und Agenten und ist zur Vertragsbeendigung berechtigt, falls diese Bestechungsgelder zahlen.
- Subunternehmer und Lieferanten
- Dibella gestaltet die Beschaffungspraxis fair und transparent.
- Dibella teilt den Subunternehmern und Lieferanten sein Anti - Korruptionsprogramm mit und überwacht das Verhalten größerer Subunternehmer und Lieferanten. Bei Nichteinhaltung, z.B. Zahlung von Bestechungsgeldern, hat Dibella das Recht bestehende Verträge zu beenden.
- Dibella geht keine Geschäftsbeziehungen mit Subunternehmern und Lieferanten ein, die dafür bekannt sind, Bestechungsgelder zu zahlen.
6.3 Personalwesen
- Bei Einstellung, Beförderung, Schulung, Leistungsbewertung und
-anerkennung bringt Dibella die Selbstverpflichtung des Unternehmens für das Programm zum Ausdruck.
- Dibella stellt klar, dass keiner Arbeitnehmerin und keinem Arbeitnehmer eine Rückstufung, Bestrafung oder andere negative
Konsequenz droht, wenn er/sie sich weigert, Bestechungsgelder zu
zahlen, und zwar selbst dann nicht, wenn das Unternehmen dadurch
Aufträge verliert.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen das Programm sieht Dibella angemessene Sanktionen vor.
6.4 Schulung
- Führungskräfte, Arbeitnehmer, Vertreter und Agenten erhalten spezielle Schulungen für die Umsetzung des Programms.
- Soweit angemessen, gilt dies ebenfalls für Subunternehmer und Lieferanten.
6.5 Kommunikation
- Dibella sorgt für eine wirksame interne und externe Bekanntmachung des Programms.
- Dibella legt die Maßnahmen und Überlegungen zur Bekämpfung von Korruption auf Wunsch offen.
- Dibella ist für Rückmeldungen, die interessierte Partner zu dem Programm haben, offen und beantwortet diese gerne.
6.6 Interne Kontrollen und Rechnungsprüfung (Revision)
- Dibella versichert eine korrekte Buchführung, die jederzeit inspiziert werden kann und die alle finanziellen Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß und wahrheitsgetreu wiedergibt.
Geheim- oder Nebenkonten existieren nicht.
- Dibella richtet Feedback – Verfahren ein, die eine ständige Verbesserung des Programms unterstützen.
- Dibella überprüft die internen Kontrollsysteme, insbesondere die
Praxis der Buchführung und Dokumentation, regelmäßig auf ihre
Tauglichkeit für die Bekämpfung von Korruption.
6.7 Überwachung und Überprüfung
- Die Geschäftsleitung überwacht das Programm regelmäßig auf seine Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit und nimmt gegebenenfalls Verbesserungen vor.
März, 2012