Antikorruption


Antikorruption – Geschäftsgrundsätze


Dibella verbietet Korruption in jeder Form, gleichgültig ob direkt oder indirekt.
Dibella verpflichtet sich ein Programm zur Bekämpfung von Korruption zu implementieren.


1. Bestechungsgelder


Dibella verbietet

 

2. Spenden zu politischen Zwecken


Dibella sowie seine Arbeitnehmer/innen und Vertreter oder Agenten dürfen keine direkten oder indirekten Spenden an Parteien, Organisationen oder politisch tätige Einzelpersonen leisten, um damit
geschäftliche Vorteile zu erzielen.

  

3. Spende für gemeinnützige Zwecke und Sponsoring

 

4. Schmiergelder 1)


Dibella bemüht sich Schmiergelder zu identifizieren und diese zu unterbinden.
1) Schmiergelder: kleinere Geldbeträge oder andere Zuwendungen mit dem Ziel, einen behörlichen Vorgang, auf den ein Anspruch besteht, sicherzustellen oder zu beschleunigen.


5. Geschenke, Bewirtung, Spesen
  

Dibella verbietet das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, von Bewirtung oder von Spesenvergütung, soweit diese das Zustandekommen von Geschäften beeinflussen können und den Rahmen vernünftiger und angemessener Aufwendungen überschreiten.

 

6.1 Organisation und Zuständigkeiten

6.2 Geschäftsbeziehungen


Dibella wendet das Programm zur Bekämpfung der Korruption auch gegenüber Tochtergesellschaften, Joint – Venture - Partnern, Subunternehmern, Vertretern und Agenten und anderen Geschäftspartnern an.

- Tochtergesellschaften und Joint - Ventures

- Vertreter und Agenten

- Subunternehmer und Lieferanten



6.3 Personalwesen

6.4 Schulung



6.5 Kommunikation



6.6 Interne Kontrollen und Rechnungsprüfung (Revision)

6.7 Überwachung und Überprüfung

März, 2012